Ausbildung zum Brandschutzhelfer-/in
in Hamburg, Niedersachsen und Schleswig Holstein
Seminar zum Brandschutzhelfer / zur Brandschutzhelferin nach der BGI/GUV-I 5182
Rechtsgrundlagen für die Ausbildung zum Brandschutzhelfer/-in:
• Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):
§ 10 Abs. 2 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“
• Unfallverhütungsvorschrift:
„Grundsätze der Prävention“ (BGV/GUV-V A1) § 22 Abs. 2 „Notfallmaßnahmen“
• Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR):
ASR A2.2„Maßnahmen gegen Brände“ Abschnitt 6.2 „Brandschutzhelfer“
Ein Brand stellt für jedes Unternehmen eine große Gefährdung dar. Die Verantwortung für die Beschäftigten, die Sicherung des Unternehmens und die öffentliche Sicherheit erfordern eine angemessene Aufmerksamkeit für den Brandschutz.
Zum betrieblichen Brandschutz gehören eine regelmäßige Unterweisung aller Beschäftigten und eine Ausbildung von Brandschutzhelfern.
Regelmäßige Unterweisung und Feuerl schtraining:
Alle Beschäftigten müssen mindestens einmal jährlich über die in
ihrem Arbeitsbereich vorhandenen Brandgefahren und Brandschutzeinrichtungen
sowie das Verhalten im Gefahrenfall
unterwiesen werden.
Neue Mitarbeiter sind im Rahmen der Erstunterweisung über die wichtigsten betrieblichen Brandschutzaspekte zu informieren.
Alle Unterweisungen sind zu dokumentieren!
Allgemeine Informationen zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer-/in:
Der Arbeitgeber hat ca. 5% der Mitarbeiter (abhängig von der Gefährdungsbeurteilung) durch fachkundige
Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerl scheinrichtungen
vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen.
Die Sicherstellung des selbständigen Verlassens der Mitarbeiter im Gefahrenfall ist ein wichtiger Punkt.
Bei betriebsspezifischen Besonderheiten gehen wir auch gerne auf diese ein.
Inhalte der Brandschutzhelferausbildung:
In der Ausbildung werden der sichere Umgang mit und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen geschult. Brandschutzhelfer/-in erlernen das Ablöschen von Entstehungsbrände ohne Eigengefährdung.
Weiterer Inhalt ist neben dem Vorbeugenden Brandschutz auch die Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions – und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, die Gefahren durch Brände sowie das Verhalten im Brandfall. Die praktischen Übungen mit unserem ökologisch gasbetriebenem Feuerlöschtrainer und die vorgeführte Fettexplosion runden die Ausbildung ab.
Der vorgeschriebene Zeitansatz liegt bei zwei Unterrichtseinheiten a 45 Minuten und einem praktischen Anteil pro Teilnehmer von 5-10 Minuten!
Wir fordern von uns jedoch eine sehr hohe Qualität ab und unterrichten daher in insgesamt ca. 8 Stunden!
Wesentlichen Inhalte der Ausbildung stichwortartig aufgeführt.
Theorie
1. Grundzüge des Brandschutzes
- Grundlagen der Verbrennung und der Vorgänge beim Löschen
- häufige Brandursachen / Brandbeispiele, wie z. B. Tätigkeiten mit feuergefährlichen und brennbaren Stoffen
- betriebsspezifische Brandgefahren / Zündquellen bezogen auch auf spezielle Produktionsabläufe
2. Betriebliche Brandschutzorganisation
- Brandschutzordnung des Betriebes nach DIN 14096
„Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und das Aushängen“
- Alarmierungswege und –mittel
- betriebsspezifische Brandschutzeinrichtungen
- Sicherstellung des eigenen Fluchtweges
- Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3
„Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“
3. Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Brandklassen A, B, C, D und F
- Wirkungsweise und Eignung von Löschmitteln
- geeignete Feuerlöscheinrichtungen
- Aufbau und Funktion der im Betrieb vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen
- Einsatzbereiche und Einsatzregeln von Feuerlöscheinrichtungen und Wandhydranten
4. Gefahren durch Brände
- Gefährdungen durch Rauch und Atemgifte (z. B. durch Kohlenmonoxid)
- thermische Gefährdungen (z. B. Wärmestrahlung)
- mechanische Gefährdungen (z. B. durch herumfliegende Teile)
- besondere betriebliche Risiken (z. B. Metallbrände, Fettbrände oder hohe Brandlasten)
5. Verhalten im Brandfall
- Alarmierung
- Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen ohne Eigengefährdung
- Sicherstellung der selbstständigen Flucht der Beschäftigten
- ggf. besondere Aufgaben nach Brandschutzordnung Teil C (z. B. Ansprechpartner für die Feuerwehr)
- Löschen von brennenden Personen
2.2 Praxis
- Handhabung und Funktion, Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
- Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung (z. B. Situationseinschätzung, Vorgehensweise)
- realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen, z. B. Simulationsgeräte und
- anlagen mit entsprechenden Aufbausätzen
- Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen erfahren
- betriebsspezifische Besonderheiten (z. B. elektrische Anlagen, Metallbrände, Fettbrände)
- Einweisen (vertraut machen) in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich
| Teilnehmerzahl: | 10 bis max. 25 Personen |
| Zeitansatz: | ca. 8 Stunden ( Hier liegen wir über der geforderten Richtlinie, aber Qualität zahlt sich aus). |

