Ausbildung zum Brandschutzhelfer-/in

in Hamburg, Niedersachsen und Schleswig Holstein

 

Seminar zum Brandschutzhelfer / zur Brandschutzhelferin nach der BGI/GUV-I 5182

 

Rechtsgrundlagen für die Ausbildung zum Brandschutzhelfer/-in:

• Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):
§ 10 Abs. 2 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“
• Unfallverhütungsvorschrift:
„Grundsätze der Prävention“ (BGV/GUV-V A1) § 22 Abs. 2 „Notfallmaßnahmen“
• Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR):
ASR A2.2„Maßnahmen gegen Brände“ Abschnitt 6.2 „Brandschutzhelfer“

Ein Brand stellt für jedes Unternehmen eine große Gefährdung dar. Die Verantwortung für die Beschäftigten, die Sicherung des Unternehmens und die öffentliche Sicherheit erfordern eine angemessene Aufmerksamkeit für den Brandschutz.
Zum betrieblichen Brandschutz gehören eine regelmäßige Unterweisung aller Beschäftigten und eine Ausbildung von Brandschutzhelfern.

 

Regelmäßige Unterweisung und Feuerl schtraining:

Alle Beschäftigten müssen mindestens einmal jährlich über die in
ihrem Arbeitsbereich vorhandenen Brandgefahren und Brandschutzeinrichtungen
sowie das Verhalten im Gefahrenfall unterwiesen werden.
Neue Mitarbeiter sind im Rahmen der Erstunterweisung über die wichtigsten betrieblichen Brandschutzaspekte zu informieren.
Alle Unterweisungen sind zu dokumentieren!

 

Allgemeine Informationen zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer-/in:

Der Arbeitgeber hat ca. 5% der Mitarbeiter (abhängig von der Gefährdungsbeurteilung) durch fachkundige
Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerl scheinrichtungen
vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen.

Die Sicherstellung des selbständigen Verlassens der Mitarbeiter im Gefahrenfall ist ein wichtiger Punkt.

Bei betriebsspezifischen Besonderheiten gehen wir auch gerne auf diese ein.

Inhalte der Brandschutzhelferausbildung:

In der Ausbildung werden der sichere Umgang mit und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen geschult. Brandschutzhelfer/-in erlernen das Ablöschen von Entstehungsbrände ohne Eigengefährdung.

Weiterer Inhalt ist neben dem Vorbeugenden Brandschutz auch die Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions – und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, die Gefahren durch Brände sowie das Verhalten im Brandfall. Die praktischen Übungen mit unserem ökologisch gasbetriebenem Feuerlöschtrainer und die vorgeführte Fettexplosion runden die Ausbildung ab.
Der vorgeschriebene Zeitansatz liegt bei zwei Unterrichtseinheiten a 45 Minuten und einem praktischen Anteil pro Teilnehmer von 5-10 Minuten!

Wir fordern von uns jedoch eine sehr hohe Qualität ab und unterrichten daher in insgesamt ca. 8 Stunden!

 

Wesentlichen Inhalte der Ausbildung stichwortartig aufgeführt.

Theorie
1. Grundzüge des Brandschutzes

 

2. Betriebliche Brandschutzorganisation

4. Gefahren durch Brände

5. Verhalten im Brandfall

2.2 Praxis

 

Teilnehmerzahl: 10 bis max. 25 Personen
Zeitansatz: ca. 8 Stunden ( Hier liegen wir über der geforderten Richtlinie, aber Qualität zahlt sich aus).

Seminar zum Brandschutzhelfer