Brandschutzrichtlinien
Rechtliche Grundlagen im Brandschutz
Im amtlichen Publikationsorgan der Bundesregierung, Gemeinsames Ministerialblatt, wurde für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales/Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin am 03.12.2012 die neue Arbeitsstättenregel ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" bekanntgegeben.
Gemäß BAuA Bekanntgabe "gilt die alte Arbeitsstättenrichtlinie ASR 13/1,2 "Feuerlöscheinrichtungen" und die BGR/GUV-R 133 "Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern" nicht weiter fort!
Für die Praxis gilt seitdem ausschließlich die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2. Wir bilden zusätzlich auch nach der Richtlinie der BGI/GUV-I 5182 aus.
§3 ArbSchG
Grundpflichten des Arbeitgebers Absatz 1 + 2
§7 ArbSchG
Übertragung von Aufgaben
§10 ArbSchG
Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen
§13 ArbSchG
Verantwortliche Personen
§15 ArbSchG
Pflichten der Beschäftigten
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 618
Pflicht zu Schutzmaßnahmen
§ 62 (1) HGB Handelsgesetzbuch
Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
Arbeitstättenverordnung (ArbStättV) § 3 Abs. 1, Anhang 2.2
Maßnahmen gegen Brände
Berufsgenossenschaftliche Vorschriften BGV A 1 §21
Allgemein Pflichten des Unternehmers
Berufsgenossenschaftliche Vorschriften BGV A 1 §22
Notfallmaßnahmen
Berufsgenossenschaftliche Vorschriften BGV A 1 §21
Allgemein Pflichten des Unternehmers
BGI 560
Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz
Brandschutzverordnungen nach DIN 14096
Allgemein Pflichten des Unternehmers
Weitere rechtliche Grundlagen:
