Brandschutzrichtlinien

 

Rechtliche Grundlagen im Brandschutz

Im amtlichen Publikationsorgan der Bundesregierung, Gemeinsames Ministerialblatt, wurde für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales/Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin am 03.12.2012 die neue Arbeitsstättenregel ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" bekanntgegeben.

Gemäß BAuA Bekanntgabe "gilt die alte Arbeitsstättenrichtlinie ASR 13/1,2 "Feuerlöscheinrichtungen" und die BGR/GUV-R 133 "Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern" nicht weiter fort!

Für die Praxis gilt seitdem ausschließlich die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2. Wir bilden zusätzlich auch nach der Richtlinie der BGI/GUV-I 5182 aus.